4 Januar 2024

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Einzelunternehmen gründen: Alles zu Steuern, Kosten und mehr

Sie spielen mit dem Gedanken, sich selbstständig zu machen oder möchten ein Einzelunternehmen gründen? Hier erfahren Sie alles Wissenswerte über die Gründung eines Einzelunternehmens und worauf Sie in puncto Kosten und Steuern achten sollten.

Was ist ein Einzelunternehmen?

Laut Definition ist ein Einzelunternehmen ein Unternehmen, das von einer einzelnen natürlichen Person gegründet wird. Sobald Sie sich allein selbstständig machen, handelt es sich bereits um ein Einzelunternehmen. Wichtig: Nur natürliche Personen können ein Einzelunternehmen gründen, nicht aber juristische Personen wie eine GmbH oder eine Stiftung.

Als Einzelunternehmen sind Sie ohne weitere Geschäftspartner oder Gesellschafter unter eigenem Namen und auf eigene Rechnung tätig. Sie haben die volle Entscheidungsgewalt, müssen sich mit niemandem abstimmen und sind nicht weisungsgebunden. Zudem ist auch keine andere Person an der Gewinnverteilung beteiligt. Dass Sie als Einzelunternehmer die volle Verantwortung tragen bedeutet aber auch, dass Sie das volle Risiko tragen und auch mit Ihrem Privatvermögen für das Einzelunternehmen haften. 

Das Einzelunternehmen und seine Rechtsform

Das deutsche Gesellschaftsrecht teilt Unternehmen in verschiedenen Rechtsformen ein. Innerhalb von Einzelunternehmen gibt es die folgenden Rechtsformen:

-        Eingetragene Kaufleute

-        Kleingewerbetreibende

-        Freiberufler

Eingetragene Kaufleute

Diese Rechtsform gilt für Einzelunternehmer, die ein Handelsgewerbe betreiben. Nach dem Handelsgesetzbuch ist dies der Fall, wenn der Geschäftsbetrieb so aufwendig und kompliziert ist, dass eine professionelle kaufmännische Buchhaltung erforderlich ist. Zu den Kriterien für diese Rechtsform zählen:

-        Jahresumsatz abhängig von der jeweiligen Branche

-        Höhe des eingesetzten Kapitals

-        Größe und Beschaffenheit der Geschäftsräume

-        Art und Anzahl der Geschäftsvorgänge

-        Art der Buchführung

-        Anzahl der Angestellten

-        Gewährung und Inanspruchnahme von Krediten

Erfüllt ein Einzelunternehmen diese Kriterien, ist der Inhaber verpflichtet, das Einzelunternehmen ins Handelsregister eintragen zu lassen. Der Firmenname muss dann nicht zwingend den Namen des Geschäftsführers beinhalten, sondern kann frei gewählt werden. Das Unternehmen unterliegt zudem der doppelten Buchführung, der Bilanzierungspflicht und der jährlichen Inventurpflicht.

Kleingewerbebetreibende

Erfordert das Einzelunternehmen keinen kaufmännischen Geschäftsbetrieb, liegt die Rechtsform des Kleingewerbes vor. Das Einzelunternehmen erfordert in diesem Fall keinen Eintrag ins Handelsregister und unterliegt den allgemeinen Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches sowie den Steuergesetzen. Betreiber eines Kleingewerbes sind dazu verpflichtet, unter ihrem Vor- und Nachnamen zu agieren, zusätzliche Tätigkeitsbeschreibungen sind erlaubt. Für Kleingewerbe reicht die einfache Buchführung sowie die Einnahmenüberschussrechnung aus.

Freiberufler

Diese Gruppe von Einzelunternehmern zählt nicht zu den Gewerbetreibenden und muss dementsprechend keine Gewerbesteuer zahlen. Zudem sind Freiberufler nicht dazu verpflichtet, ihr Einzelunternehmen in das Handelsregister einzutragen. Wie bei den Kleingewerbebetreibenden reicht auch bei dieser Rechtsform die einfache Buchführung und die Einnahmenüberschussrechnung zur Gewinnermittlung aus.

Diese Rechtsform steht nicht allen Berufsgruppen offen. Um von den Vorteilen eines Freiberuflers profitieren zu können, müssen Selbstständige eine wissenschaftliche, schriftstellerische, künstlerische, erzieherische oder unterrichtende Tätigkeit ausüben sowie eine entsprechende Berufsqualifikation oder Talent vorweisen können. Die folgenden Berufsgruppen können unter anderem als Freiberufler tätig sein:

-        Architekten

-        Ärzte, Tierärzte, Heilpraktiker oder Krankengymnasten

-        Rechts- und Patentanwälte, Notare

-        (Vermessungs-)Ingenieure

-        Wirtschaftsprüfer

-        Steuerberater

-        Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher und Übersetzer

In letzter Instanz entscheidet das Finanzamt über die Einordnung und die Anmeldung eines Einzelunternehmens in dieser Rechtsform.

So gründen Sie ein Einzelunternehmen

Für die Gründung eines Einzelunternehmens stehen Ihnen verschiedene Wege offen:

1.      Melden Sie ein Kleingewerbe beim Gewerbeamt an. Dieses gibt die Informationen an das Finanzamt sowie die Industrie- und Handelskammer (IHK) oder der Handelswerkskammer (HWK) weiter.

2.      Möchten Sie die Rechtsform der eingetragenen Kaufleute nutzen, müssen Sie zusätzlich zur Anmeldung beim Gewerbeamt das Einzelunternehmen im Handelsregister eintragen lassen.

3.      Freiberufler müssen die Aufnahme der Tätigkeit beim Finanzamt anmelden und eine dazugehörige Steuernummer beantragen. Dann werden Sie automatisch Einzelunternehmer.

Seit 2021 gilt zudem die Regelung, dass Einzelunternehmer innerhalb der ersten vier Wochen nach Aufnahme der Tätigkeit den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen und elektronisch an das Finanzamt übermitteln müssen.

Einzelunternehmen gründen – Welche Kosten kommen auf Sie zu?

Um ein Einzelunternehmen zu gründen, ist kein Mindestkapital erforderlich. Bei der Gründung fallen Kosten für die Anmeldung und für die Mitgliedschaft in der IHK, HWK oder einer vergleichbaren berufsständigen Kammer an. Die Kosten für die Gewerbeanmeldung sind von Ort zu Ort unterschiedlich und liegen in der Regel zwischen 10 und 65 Euro. Bei einer Eintragung des Einzelunternehmens in das Handelsregister fallen die Kosten höher aus: Hier müssen Sie mit etwa 200 bis 300 Euro rechnen.

Einzelunternehmen gründen – diese Steuern fallen an

Als Inhaber eines Einzelunternehmens sind Sie verpflichtet, die folgenden Steuern zu zahlen:

-        Gewerbesteuer (nicht für Freiberufler und Kleingewerbetreibende, die Umsatz- und Gewinngrenzen nicht überschreiten)

-        Einkommensteuer (wenn der Freibetrag überschritten wird)

-        Umsatzsteuer (je nach Höhe des Bruttoumsatzes, ist eine Befreiung möglich)

-        Lohnsteuer (wenn Sie Mitarbeiter beschäftigen)

Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer wird auf den Umsatz des Einzelunternehmens erhoben und ist je nach Unternehmensstandort unterschiedlich hoch. Für Einzelunternehmen gilt ein Steuerfreibetrag – dieser liegt bei 24.500 Euro pro Geschäftsjahr. Da Freiberufler nicht als Gewerbetreibende gelten, sind sie grundsätzlich von der Gewerbesteuer befreit.

Einkommensteuer

Für die Einnahmen, die Sie mit Ihrem Einzelunternehmen erzielen, müssen Sie Einkommensteuer zahlen. Bei dieser Steuer gilt ein Freibetrag von 10.347 Euro pro Jahr. Wie hoch die Einkommensteuer ausfällt, hängt davon ab, wie hoch die Einnahmen des Unternehmens ausfallen. Durch die Einkommensteuererklärung wird die tatsächliche Steuerlast ermittelt, wodurch es zu Rück- und Nachzahlungen kommen kann.

Umsatzsteuer

Auf die im Inland erzielten Umsätze müssen Einzelunternehmen die Umsatzsteuer zahlen. Je nach Leistung fallen der ermäßigte Steuersatz (7 Prozent) oder Regelsteuersatz (19 Prozent) an. Wenn der Bruttoumsatz eines Einzelunternehmens im Vorjahr nicht höher als 22.000 Euro lag und im laufenden Geschäftsjahr nicht mehr als 50.000 Euro betragen wird, kann es sich von der Zahlung der Umsatzsteuer befreien lassen.

In der Rechnung wird die Umsatzsteuer gesondert vom Nettobetrag aufgeführt und durch die monatliche beziehungsweise vierteljährliche Umsatzsteuervoranmeldung direkt an das Finanzamt gezahlt. Hat das Einzelunternehmen Umsatzsteuer für berufliche Zwecke an andere Unternehmen gezahlt, wird diese in voller Höhe als Vorsteuerabzug vom Finanzamt erstattet.

FAQ

Welche Rechtsform hat ein Einzelunternehmen?

Ein Einzelunternehmen kann verschiedene Rechtsformen haben: eingetragene Kaufleute, Kleingewerbebetreibende oder Freiberufler. Diese Rechtsformen unterscheiden sich hinsichtlich ihrer Buchführung und Steuerpflicht, sowie darin, ob das Einzelunternehmen im Handelsregister eingetragen werden muss oder nicht.

Welche Steuern muss ein Einzelunternehmen zahlen?

Einzelunternehmen müssen je nach Rechtsform, Umsatz und Einnahmen Gewerbe-, Einkommens- und Umsatzsteuer zahlen. Ob diese Steuern gezahlt werden müssen und wie hoch diese jeweils ausfallen, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel dem Standort des Unternehmens, den jährlichen Umsätzen und Einnahmen sowie spezifischen Steuerfreibeträgen und -ermäßigungen ab. Das heißt, nicht alle Einzelunternehmen sind gewerbesteuerpflichtig und auch von der Umsatzsteuer und Einkommensteuer können Einzelunternehmen befreit sein, wenn sie die Freibeträge nicht überschreiten.

Was brauche ich, um ein Einzelunternehmen zu gründen?

Ein Einzelunternehmen zu gründen, ist recht einfach: Es ist kein Mindestkapital notwendig, ansonsten ist nur eine Anmeldung beim Gewerbeamt notwendig. Bei der Rechtsform der eingetragenen Kaufleute muss das Unternehmen zusätzlich im Handelsregister eingetragen werden. Freiberufler müssen lediglich die Aufnahme der Tätigkeit beim Finanzamt anmelden und eine dazugehörige Steuernummer beantragen.

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